Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Horb am Neckar.
Horb am Neckar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Freudenstadt – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde FreudenstadtKontakt & Anschrift
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