Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Steinfurt
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Horstmar.
Horstmar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Steinfurt – nicht das örtliche Rathaus.
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