Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Steinfurt (zuständig für Horstmar)
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Horstmar.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Aufenthaltstitel verlängern in HorstmarVerlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde.Tipp: Idealerweise 8–12 Wochen vor Ablauf des Titels bei der Ausländerbehörde.
- Niederlassungserlaubnis beantragen in HorstmarUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.Tipp: Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
- Blaue Karte EU beantragen in HorstmarAufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.Tipp: Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
- Daueraufenthalt-EU beantragen in HorstmarUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.Tipp: 5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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- Stadt Horstmar
- Aufenthaltstitel verlängern in Horstmar
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Horstmar
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Horstmar
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Horstmar
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Horstmar
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Horstmar
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder