Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Nienburg/Weser
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hoya.
Hoya ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nienburg/Weser – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nienburg/WeserKontakt & Anschrift
Schloßplatz 1, 31582 Nienburg/Weser
Mo–Fr 08:00–12:00, Mo, Do 13:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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