Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Kirn.
Kirn ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bad Kreuznach – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Bad KreuznachKontakt & Anschrift
Kolpingstraße 2, 67824 Feilbingert
Mi, Fr 08:00–12:00, Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00, Do 08:00–12:00, 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt Kirn
- Aufenthaltstitel verlängern in Kirn
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Kirn
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Kirn
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Kirn
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Kirn
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Kirn
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder