Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Kulmbach.
Kulmbach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Kulmbach – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde KulmbachKontakt & Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach
poststelle@landkreis-kulmbach.de
Mo–Mi 07:45–15:00, Do 07:45–17:30, Fr 07:45–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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