Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Landau an der Isar.
Landau an der Isar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Dingolfing-Landau – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Dingolfing-LandauKontakt & Anschrift
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