Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Landsberg am Lech.
Landsberg am Lech ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Landsberg am Lech – nicht das örtliche Rathaus.
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