Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Langenau.
Langenau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Alb-Donau-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
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