Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Gießen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Laubach.
Laubach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Gießen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde GießenKontakt & Anschrift
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