Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lauchhammer.
Lauchhammer ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Oberspreewald-Lausitz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Oberspreewald-LausitzKontakt & Anschrift
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