Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Laufen.
Laufen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Berchtesgadener Land – nicht das örtliche Rathaus.
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