Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Paderborn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lichtenau.
Lichtenau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Paderborn – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde PaderbornKontakt & Anschrift
Rathenaustraße 28a, 33102 Paderborn
Mo–Mi 8:30–12:00 · Do 8:30–12:00, 14:00–18:00 · Fr 8:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Weiterlesen
- Stadt Lichtenau
- Aufenthaltstitel verlängern in Lichtenau
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Lichtenau
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Lichtenau
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Lichtenau
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Lichtenau
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Lichtenau
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder