Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Rastatt
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lichtenau.
Lichtenau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rastatt – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde RastattKontakt & Anschrift
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Mo–Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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