Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Liebstadt.
Liebstadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeKontakt & Anschrift
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