Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lorsch.
Lorsch ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bergstraße – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde BergstraßeKontakt & Anschrift
Mo, Di, Fr 08:00–11:30 · Do 08:00–11:30, 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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