Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Coesfeld
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lüdinghausen.
Lüdinghausen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Coesfeld – nicht das örtliche Rathaus.
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