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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Bodenseekreis

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Markdorf.

Markdorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Bodenseekreis – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Bodenseekreis

Kontakt & Anschrift

Bodenseekreis

+49 7541 2040

info@bodenseekreis.de

Mo, Do 07:30–17:00 · Di, Mi, Fr 07:30–13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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