Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Vogtlandkreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Markneukirchen.
Markneukirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Vogtlandkreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde VogtlandkreisKontakt & Anschrift
Bahnhofstraße 42-48, 08523 Plauen
Di, Do 09:00–12:00, Di 13:00–17:00, Do 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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