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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Tübingen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Mössingen.

Mössingen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Tübingen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Tübingen

Kontakt & Anschrift

Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen

+49 7071 2070

post@kreis-tuebingen.de

Mo–Mi 07:30–16:00 · Do 07:30–17:30 · Fr 07:30–12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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