Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Schwandorf
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Nabburg.
Nabburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schwandorf – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde SchwandorfKontakt & Anschrift
Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach
Mo–Fr 08:00–12:00, Di 13:30–15:00, Do 13:30–17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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