Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis (zuständig für Neukirchen)
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neukirchen.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Aufenthaltstitel verlängern in NeukirchenVerlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde.Tipp: Idealerweise 8–12 Wochen vor Ablauf des Titels bei der Ausländerbehörde.
- Niederlassungserlaubnis beantragen in NeukirchenUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.Tipp: Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
- Blaue Karte EU beantragen in NeukirchenAufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.Tipp: Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
- Daueraufenthalt-EU beantragen in NeukirchenUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.Tipp: 5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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- Stadt Neukirchen
- Aufenthaltstitel verlängern in Neukirchen
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Neukirchen
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Neukirchen
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Neukirchen
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Neukirchen
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Neukirchen
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder