Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neukirchen.
Neukirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Schwalm-Eder-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Schwalm-Eder-KreisKontakt & Anschrift
Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze)
Do 08:00–12:00, 13:30–17:30, Mo–Mi 08:00–12:00, 13:00–16:00, Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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