Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf am Inn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neumarkt-Sankt Veit.
Neumarkt-Sankt Veit ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mühldorf am Inn – nicht das örtliche Rathaus.
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