Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neustadt an der Aisch.
Neustadt an der Aisch ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimKontakt & Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00 · Mi 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 14:00–17:30 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt Neustadt an der Aisch
- Aufenthaltstitel verlängern in Neustadt an der Aisch
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Neustadt an der Aisch
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Neustadt an der Aisch
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Neustadt an der Aisch
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Neustadt an der Aisch
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Neustadt an der Aisch
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder