Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neustadt an der Waldnaab.
Neustadt an der Waldnaab ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Waldnaab – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neustadt an der WaldnaabKontakt & Anschrift
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