Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neustadt in Holstein.
Neustadt in Holstein ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Ostholstein – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OstholsteinKontakt & Anschrift
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