Ausländerbehörde Landkreis Regensburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neutraubling.
Neutraubling ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Regensburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde RegensburgKontakt & Anschrift
Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
poststelle@landratsamt-regensburg.de
Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–15:30 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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