Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Wesermarsch
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Nordenham.
Nordenham ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Wesermarsch – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde WesermarschKontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:30, Mo, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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