Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Nordhausen.
Nordhausen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nordhausen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde NordhausenKontakt & Anschrift
Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Mo, Fr 08:30–12:00 · Di 08:30–16:00 · Do 08:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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