Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Osterode am Harz.
Osterode am Harz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Göttingen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde GöttingenKontakt & Anschrift
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