Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Rhön-Grabfeld
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ostheim vor der Rhön.
Ostheim vor der Rhön ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rhön-Grabfeld – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhön-GrabfeldKontakt & Anschrift
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