Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Parsberg.
Parsberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neumarkt in der OberpfalzKontakt & Anschrift
Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Mo, Di 08:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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