Ausländerbehörde Westerwaldkreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ransbach-Baumbach.
Ransbach-Baumbach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Westerwaldkreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde WesterwaldkreisKontakt & Anschrift
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Mo–Fr 08:00–12:00 · Mo–Di 14:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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