Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rastenberg.
Rastenberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Sömmerda – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde SömmerdaKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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