Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rheinsberg.
Rheinsberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ostprignitz-Ruppin – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ostprignitz-RuppinKontakt & Anschrift
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