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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Rostock

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rostock.

Diese Aufgabe wird in Rostock über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Neuer Markt 1, 18055 Rostock

Mo, Di, Do, Fr 09:00–12:00, Di 13:30–18:00, Do 13:30–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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