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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Roth

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Roth.

Diese Aufgabe wird in Roth über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Roth) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Weinbergweg 1, 91154 Roth

+49 9171 810

info@landratsamt-roth.de

Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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