Ausländerbehörde Rottal-Inn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rottal-Inn.
Diese Aufgabe wird in Rottal-Inn über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Rottal-Inn) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Ringstraße, 84347 Pfarrkirchen
Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr Mo und Do 13.30 - 16.00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Termine können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten vereinbart werden.
Quelle: OpenStreetMap/Nominatim + Wikidata. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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