Ausländerbehörde Regionalverband Saarbrücken
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Saarbrücken.
Saarbrücken ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Regionalverband Saarbrücken – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Regionalverband SaarbrückenKontakt & Anschrift
Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
Mo, Di 07:30–15:00 open "nur mit Termin" · Mi 07:30–11:30 open "ohne Termin" · Do 07:30–18:00 open "nur mit Termin" · Fr 07:30–12:00 open "nur mit Termin"
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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