Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Sankt Goar.
Sankt Goar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Hunsrück-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-KreisKontakt & Anschrift
Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern
Mo–Fr 08:00–12:00 · Mo–Di 14:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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