Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schifferstadt.
Schifferstadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Pfalz-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-KreisKontakt & Anschrift
Mo 08:30–12:00, 14:00–16:00 · Di, Mi 08:30–12:00 · Do 08:30–12:00, 14:00–18:00 · Fr 08:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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