Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Gütersloh
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schloß Holte-Stukenbrock.
Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Gütersloh – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde GüterslohKontakt & Anschrift
Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Weiterlesen
- Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
- Aufenthaltstitel verlängern in Schloß Holte-Stukenbrock
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Schloß Holte-Stukenbrock
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder