Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schwabmünchen.
Schwabmünchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Augsburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde AugsburgKontakt & Anschrift
Ulmer Straße 72, 86156 Augsburg
Mo 08:00–15:00 · Di, Fr 08:00–12:30 · Mi 07:00–15:00 · Do 08:00–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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