Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schwäbisch Hall.
Schwäbisch Hall ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schwäbisch Hall – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Schwäbisch HallKontakt & Anschrift
Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Mo–Mi 08:00–12:00, 13:00–15:30 · Do 13:00–17:00 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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