Ausländerbehörde Landkreis Coburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Seßlach.
Seßlach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Coburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde CoburgKontakt & Anschrift
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
landratsamt@landkreis-coburg.de
Mo, Di 07:30–12:00, 13:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:00 · Do 07:30–12:00, 13:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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