Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Siegburg.
Siegburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Sieg-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhein-Sieg-KreisKontakt & Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Mo–Do 08:30–16:00 · Fr 08:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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