Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis St. Wendel
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für St. Wendel.
St. Wendel ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis St. Wendel – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde St. WendelKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt St. Wendel
- Aufenthaltstitel verlängern in St. Wendel
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in St. Wendel
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in St. Wendel
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in St. Wendel
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in St. Wendel
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in St. Wendel
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder