Ausländerbehörde Starnberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Starnberg.
Diese Aufgabe wird in Starnberg über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Starnberg) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
buergerservice@lra-starnberg.de
Mo, Di, Do 07:00–18:00 · Mi 07:00–14:00 · Fr 07:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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