Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Meißen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Strehla.
Strehla ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Meißen – nicht das örtliche Rathaus.
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