Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Diepholz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Stuhr(*).
Stuhr(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Diepholz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde DiepholzKontakt & Anschrift
Alte Poststraße 14, 27211 Bassum
Mo, Mi, Fr 08:00–12:00 · Di, Do 08:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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