Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Taunusstein.
Taunusstein ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheingau-Taunus-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-KreisKontakt & Anschrift
Geisenheimer Straße 79, 65385 Rüdesheim am Rhein
Mo–Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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